Leistungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

daniela oest

Leistungen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge erbringen wir sowohl in unseren Praxisräumen in Hamburg wie auch Vor-Ort in Ihrem Unternehmen. Dabei betreuen wir Betriebe unterschiedlicher Größen und Branchen sowohl in Hamburg wie auch im Umland in Schleswig-Holstein.

Sprechen Sie uns gerne an und lassen Sie sich beraten, welche Untersuchungen für Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter in Frage kommen

Wir führen nahezu alle Anlässe nach ArbMedVV durch, z. B. (zur besseren Orientierung aufgelistet nach den alten G-Nummern):

G 1.1 – Vorsorge bei Tätigkeit mit silkogenem Staub
G 1.2 – Asbestfaserhaltiger Staub
G 1.3 – keramikfaserhaltiger Staub
G 1.4 – Staubbelastung
G 2 – Blei oder seine Verbindungen (ohne Bleialkyle)
G 3 – Bleialkyle
G 4 – Gefahrstoffe, die Hautkrebs verursachen
G 5 – Glycerintrinitrat (Nitroglycerin)
G 6 – Kohlendisulfid (Schwefelkohlenstoff)
G 7 – Kohlenmonoxid
G 8 – Benzol
G 9 – Quecksilber oder seine Verbindungen
G 10 – Methanol
G 11 – Schwefelwasserstoff
G 12 – Phosphor (weißer)
G 14 – Trichlorethen (Trichlorethylen) und andere Chlorkohlenwasserstoffe
G 15 – Chrom-VI-Verbindungen
G 16 – Arsen oder seine Verbindungen (ausser Arsenwasserstoff)
G 17 – Künstliche optische Strahlung
G 19 – Dimethylformamid
G 20 – Lärm
G 21 – Kälte
G 22 – Zähne
G 23 – Obstruktive Atemwegserkrankungen
G 24 – Hauterkrankungen
G 25 – Fahr-, Steuer- , Überwachungstätigkeiten (Achtung: jetzt Eignungsuntersuchung anstatt Vorsorge)
G 26 – Atemschutzgeräte (Achtung: bei Feuerwehren jetzt Eignungsuntersuchung anstatt Vorsorge)
G 27 – Isocyanate
G 29 – Benzolhomologe (Toluol, Xylol)
G 30 – Hitzearbeiten
G 31 – Überdruck
G 32 – Cadmium und seine Verbindungen
G 33 – Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen
G 34 – Fluor oder seine anorganischen Verbindungen
G 35 – Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Bedingungen
G 36 – Vinylchlorid
G 37 – Bildschirmarbeitsplätze
G 38 – Nickel oder seine Verbindungen
G 39 – Schweißrauche
G 40 – Krebserzeugende Gefahrstoffe – allgemein
G 41 – Arbeiten mit Absturzgefahr (Achtung: jetzt Eignungsuntersuchung statt Vorsorge)
G 42 – Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
G 44 – Hartholzstäube
G 45 – Styrol
G 46 – Belastungen des Muskel- und Skelettsystems

Dr. Daniela Oest

Kurzum: Wir bieten alle in der ArbMedVV aufgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgen an – der gesamte Verordnungstext findet sich hier auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Die Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme und stellt damit eine wertvolle Ergänzung der technischen und organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen dar. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge beraten Betriebsärzte die Beschäftigten über Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit und beurteilen diese auch in Hinblick auf ihre individuelle Gesundheit.

Das zentrales Element der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die individuelle Beratung durch den Betriebsarzt. Zusätzlich können nach Aufklärung durch den Betriebsarzt und Einwilligung der Beschäftigten körperliche und apparative Untersuchungen notwendig werden.

Die Beratungsinhalte und Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind vertraulich und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erhält eine Vorsorgebescheinigung, dass die arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat und wann die nächste Vorsorge empfohlen wird.

Rechtliche Grundlage der Arbeitsmedizinischen Vorsorge ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt, welche sich an Arbeitgeber und Ärzte richtet. Die rechtliche Verantwortung für die arbeitsmedizinische Vorsorge als Bestandteil des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz liegt beim Arbeitgeber. Dieser muss entsprechend der Vorsorgeanlässe im Anhang der ArbMedVV festgelegte Pflichtvorsorgen veranlassen oder Angebotsvorsorgen anbieten. Daneben haben Beschäftigte das Recht, sich auf ihren Wunsch hin arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen.