Betriebsarzt Hamburg

Betriebsärztin Dr. Daniela Oest

modern – persönlich – individuell

Willkommen in der Betriebsarztpraxis
Dr. med. Daniela Oest

Die Investition in Gesundheit und Sicherheit
am Arbeitsplatz zahlt sich aus!

Gemeinsam für ein gesundes Unternehmen

ASA mit Betriebsarzt
daniela oest
Die Aufgaben

Aufgaben eines Betriebsarztes im Unternehmen

Als Betriebsärztin führe ich die anhand der vorliegenden Gefährdungen Untersuchungen der Mitarbeiter (Arbeitsmedizinische Vorsorgen) durch und berate diese hinsichtlich der Minimierung von Gesundheitsgefahren. Ziel ist es, die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten, berufsbezogene Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und erkrankte Mitarbeiter wieder in das Arbeitsleben einzugliedern. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse kann ich dem Arbeitgeber Maßnahmen zum Gesundheitsschutz vorschlagen.

Darüber hinaus nehme ich als Betriebsärztin regelmäßig an Begehungen der Arbeitsstätten teil, erkenne eventuell vorliegende Mängel und schlage Maßnahmen zur Beseitigung vor. Hierbei lege ich besonderen Wert auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, den Sicherheitsbeauftragten und dem Arbeitgeber. Auch die Teilnahme an den vorgeschriebenen Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) gehört zu meinem Aufgabenfeld.

Des Weiteren trage ich dazu bei, dass sich alle Mitarbeiter den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten und unterstütze bei Unterweisungen, insbesondere über die Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren.

Die Beratung des Arbeitgebers und aller für den Arbeitsschutz und das Gesundheitsmanagement verantwortlichen Personen durch mich erfolgen insbesondere bei folgenden Themen:

Dr. med. Daniela Oest
Betriebsarzt Begehung Hamburg Schutzausrüstung
Wann und Wieso?

Benötigt jedes Unternehmen einen Betriebsarzt?

Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ regelt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Unternehmen. Dabei hängt die Art der möglichen Betreuung von der Anzahl der Beschäftigten ab.

Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können zwischen mehreren Betreuungsformen wählen (Regelbetreuung oder alternative bedarfsorientierte Betreuung/Unternehmermodel). Hierbei gibt es entweder feste Betreuungszeiten für den Betriebsarzt oder der Arbeitgeber nimmt an Schulungen zum Gesundheitsschutz sowie der Arbeitssicherheit teil und bindet den Betriebsarzt bedarfsorientiert ein.

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten fallen vollständig unter die Regelbetreuung und benötigen feste Einsatzzeiten für den Betriebsarzt.

Die Kernpunkte der Vorschrift für Betriebe mit Regelbetreuung sind:

Wie sind gerne für Sie da:

Die Betriebsärztin – Dr. Daniela Oest
Kieler Straße 407 – 415
22525 Hamburg
040 9476 4534
info@diebetriebsaerztin.de